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und Baufinanzierung §34 i

Baugewährleistung

Baugewährleistung

Baugewährleistung

Mit der Baugewährleistungs-Versicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen der Beseitigung eigener Gewährleistungsmängel. Tritt im Rahmen der üblichen Gewährleistung ein Mangel auf, ersetzt die Baugewährleistungs-Versicherung die Ihnen aus der Mangelbehebung entstehenden Aufwendungen. Aber auch Ihr Bauherr profitiert von Ihrer Versicherung: Er erhält die Garantie, dass die Versicherung innerhalb der Gewährleistungsfrist auch im Falle einer Insolvenz für die entsprechenden Kosten aufkommt. Weiterer Pluspunkt: Dieser Schutz ist zu kleinen Kosten erhältlich, da die Prämien umlagefähig sind und die am Bau üblichen Sicherheitseinbehalte der Bauherren abgelöst werde

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und individuell beraten. Wir freuen uns auf Sie.


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